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2. Abdampfleitung und Abdampfentöler.

Der Abdampf beider Zylinder strömt durch zwei sich unterhalb der Rauchkammer vereinigende Rohre in die Saugzugturbine. Von dieser läuft die isolierte Abdampfleitung von 300 mm Ø an der linken Lokomotivseite unterhalb des Laufbleches entlang. Um Wärmespannungen zu vermeiden, sind vier Dehnungsstücke (in Form etwa eines Faltenbalges mit nur einer Falte) in dem zur Lokomotive gehörigen Leitungsstrang vorgesehen, der unterhalb des Führerhausfußbodens in einem Kugelgelenk endet. Dieses ist mit einem Kugelgelenk auf dem Tender durch ein ausziehbares Rohr verbunden. Das tenderseitige Abdampfrohr bis zur Turbine besitzt nur ein Dehnungsstück. Am Austritt aus der Lüfterturbine verzweigt sich die Leitung und der Dampf verteilt sich über den rechten und linken Dampfkanal auf die Kondensatorelemente. In die Abdampfleitung strömt der Dampf eines Sicherheitsventils und der Abdampf der Lichtmaschine, während das andere Sicherheitsventil, das unter einer etwa 0.4 at höheren Spannung steht, ins Freie abbläst. In den Ausströmrohren der Dampfzylinder ist vorn unter der Rauchkammer je ein Fangstutzen angeordnet, um die Saugzugturbine vor Verschmutzung oder Schäden durch im Abdampf etwa enthaltene Fremdkörper zu schützen. Die Abdampf-Entölung übernimmt der ungefähr in Lokomotivlängsmitte in die Abdampfleitung eingeschaltete Prallflächenentöler, der mit einem ständig offenen Ablauf für das abgeschiedene Oel und Kondenswasser versehen ist. Der Pumpendampf wird ebenfalls in den Entöler geleitet.